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Als sexualisierte Gewalt wird jede sexuelle Handlung bezeichnet, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.
Dies geschieht unter Ausnutzung einer Macht- und Autoritätsposition. Der/die Täter:in befriedigt auf Kosten von Minderjährigen eigene Bedürfnisse.
Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexualisierte Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.
Sexualisierte Gewalt ist immer ein Angriff auf die gesamte Person, auf das Grundvertrauen, sein/ihr Gefühlsleben sowie auf die körperliche Versehrtheit. Die Folgen von sexualisierter Gewalt sind für die Betroffenen geprägt von Kontroll- und Vertrauensverlust sowie von Gefühlen wie Ohnmacht, Ekel, Scham, Schuld und Angst.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS-Stand 2021) des Bundeskriminalamtes (BKA) sind jeden Tag 49 Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen. Hierbei ist festzuhalten, dass schätzungsweise 70% der Menschen, die sexualisiere Gewalt ausüben, aus dem sozialen Nahbereich, z.B. aus der Familie, Nachbarschaft oder auch aus dem Freizeitbereich, des Kindes und Jugendlichen stammen.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik kennen fast zwei Drittel der betroffenen Kinder die Menschen, die sexualisierte Gewalt ausüben und haben eine soziale Beziehung zu ihm oder ihr. Die jährlichen PKS-Zahlen geben die der Polizei bekannt gewordenen Delikte an. So gehen Schätzungen davon aus, dass in Deutschland pro Schulklasse 1-2 Schüler:innen sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind oder waren. (Quelle: BKA)
In den meisten Fällen erleiden Kinder und Jugendliche in der Kernfamilie sexualisierte Gewalt. Wenn der/die Täter:in im Sozialsystem des Kindes integriert ist, fällt es den Betroffenen besonders schwer, über den Missbrauch zu sprechen. Sie können sich nur schwer vorstellen, dass Ihnen geglaubt wird. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird häufig von den Täter:innen ausgenutzt.
Bei digitaler sexualisierter Gewalt sind es vor allem Fremdtäter:innen, die sexuelle Kontakte über das Netz zu Minderjährigen suchen.
Täter:innen kann man nicht als homogene Gruppe definieren. Sie stammen aus allen sozialen Schichten, leben hetero- oder homosexuell und unterscheiden sich durch kein äußeres Merkmal von anderen Männern oder Frauen.
Statistisch gesehen handelt es sich in etwa 75% bis 90% der Fälle um Jungen und Männer, welche sexualisierte Gewalt ausüben. Zu etwa 10% bis 25% handelt es sich um weibliche Jugendliche und Frauen. Hierbei ist festzuhalten, dass sexualisierte Gewalt durch Frauen häufig unentdeckt bleibt, da gesellschaftlich der Gedanke noch stärker verankert ist, dass weibliche Personen sich weniger sexuell übergriffig zeigen.
Als Motiv wird in der Fachliteratur häufig der Wunsch nach dem Gefühl der Überlegenheit, Macht und Kontrolle definiert. Bei einigen Täter:innen kann das Bedürfnis nach sexueller Befriedigung eine Rolle spielen. Dies ist aber eher seltener der Fall. Bei einer sexuellen Fixierung auf Kinder spricht man von Pädosexualität.
Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen im Schnitt bis zu sieben Anläufe, bis ein Erwachsener die Signale der erlebten sexualisierten Gewalt versteht. Kinder und Jugendliche suchen sich oft gezielt Personen aus, die nicht aus dem familiären Umfeld kommen, um sich anzuvertrauen.
Die Folgen für die Betroffenen sowie die Signale und Symptome, die Betroffene senden, können sehr unterschiedlich sein und sind häufig nicht eindeutig erkennbar. Kinder und Jugendliche brauchen daher ein aufmerksames Umfeld, welches sensibel auf Verhaltensauffälligkeiten reagiert.
In seltenen Fällen gibt es eindeutige Symptome, wie z.B. Verletzungen im Genital- oder Analbereich. Häufiger geht sexualisierte Gewalt mit Verhaltensänderungen einher. Diese können z.B. Ängstlichkeit, Aggressivität, Leistungsabfall, Rückzugstendenzen, Konzentrationsschwäche, regressive Verhaltensweisen oder auch plötzlich auftretende sexualisierte Verhaltensweisen (z.B. das Einführen von Gegenständen, häufiges Nachspielen von sexuellen Handlungen, sexualisierter Sprachgebrauch etc.) sein.
Ebenso kann es auch zu psychosomatischen Folgen kommen, wie z.B. Bauschmerzen, Kopfschmerzen oder auch Schlafstörungen. Die aufgezählten Symptome können auch andere Ursachen haben, es ist aber dennoch wichtig, die Verhaltensänderung ernst zu nehmen und den Kindern und Jugendlichen Unterstützung anzubieten und zuzuhören.
Sexualisierte Gewalt ist immer ein Angriff auf die gesamte Person, auf das Grundvertrauen, sein/ihr Gefühlsleben sowie auf die körperliche Versehrtheit. Die Folgen von sexualisierter Gewalt sind für die Betroffenen geprägt von Kontroll- und Vertrauensverlust sowie von Gefühlen wie Ohnmacht, Ekel, Scham, Schuld und Angst.
„Nicht jedes Kind, nicht jede:r Jugendliche verändert sich durch sexualisierte Gewalt. Manche tun alles dafür, um nicht aufzufallen, weil sie die Konsequenzen der Aufdeckung für sich und ihr persönliches Umfeld zu stark fürchten.“
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind besonders auf Unterstützung angewiesen und erleben insgesamt weniger Privatsphäre, Selbstwirksamkeit und positive Körpererfahrungen. Häufig wissen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen weniger über das Thema Sexualität und sexualisierte Gewalt.
Durchgeführte Studien zeigen, dass Behinderungen als erhebliche Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt gelten. Bei Menschen mit Seh-, Hör-, oder Mehrfachbehinderung wird das Risiko als sehr hoch eingestuft.
Bei Menschen mit Beeinträchtigungen besteht eine erhöhte Dunkelziffer, da diese oft Schwierigkeiten haben, die erfahrene Gewalt explizit wahrzunehmen und zu benennen.
Eine Behinderung spielt im sexuellen Entwicklungsverlauf keine Rolle, solange die Behinderung nicht die Persönlichkeitsentwicklung hemmt oder beeinflusst. Beteiligte und Fachkräfte sollten von einer normalen sexuellen Entwicklung ausgehen und diese als solche begreifen. Alle Lebensbereiche sollten gefördert werden, dazu gehört auch das Wissen um Liebe und Sexualität sowie Prävention zum Thema sexualisierte Gewalt.
Beeinträchtigten Kinder und Jugendliche sollte man aufmerksam zuhören und als Beteiligte:r oder auch Fachkraft deren Anliegen, Aussagen und Verhaltensänderungen ernst nehmen und sensibel darauf reagieren.
Weitere umfassende Informationen zum Thema sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen finden Sie auf der Seite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar §§ 176a und 176b). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen. Damit wird bestraft, wer vorbereitende Handlungen zu einem potenziellen Missbrauch eines Kindes oder der Anfertigung von Missbrauchsdarstellungen unternimmt.
Cybergrooming findet vor allem an den Orten im Internet statt, wo Kinder und Jugendliche im Netz häufig aktiv bzw. interaktiv unterwegs sind: auf Online-Plattformen wie YouTube, Snapchat oder TikTok, bei Facebook oder Instagram, in Gruppenchats bei WhatsApp, bei Online-Games etc.
Sexting beschreibt das freiwillige Verschicken und Tauschen selbst erstellter, freizügiger Aufnahmen via Computer oder Smartphone. etwa zwischen Beziehungspartner:innen oder Sexualpartner:innen.
Das englische Wort setzt sich zusammen aus „Sex“ und „Texting“, dem englischen Begriff für SMS schreiben. Jugendliche gebrauchen öfter die Begriffe von „Nudes“ oder von „Pics“ statt von „Sexting“.
Sexting ist bei Jugendlichen mittlerweile sehr populär und Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden.
Sexting-Aufnahmen weiterzuleiten, ohne die Zustimmung des:der Absender:in einzuholen, ist eine Form von sexualisierter Gewalt. Verbreitung kann bedeuten, diese Aufnahmen an Dritte in der Schule oder in Bekanntenkreisen weiterzuleiten.
Dies ist für die Betroffenen zutiefst beschämend. Oft ist dies der Beginn für lang andauerndes Mobbing und verursacht viel Leid. Einmal ins Netz gestellt sind die Aufnahmen weltweit abruf- und kopierbar – eine Folge, über die sich viele Kinder und Jugendliche nicht ausreichend im Klaren sind.
Eine besondere Form des missbräuchlichen Sextings wird Sextortion genannt. Sextortion, zusammengesetzt aus den Wörtern „Sex“ und „Extortion“ (englisch für Erpressung), ist eine Begrifflichkeit, welche deutlich machen soll, dass betroffene Personen zu der Herstellung von freizügigen Bildern, Nacktbildern oder Videos gedrängt werden, um sie anschließend damit zu erpressen.
Die Täter:innen drohen mit der Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahmen und fordern z.B. Geld oder weiteres Material.
Im Fall von Kindern und Jugendlichen werden oft immer explizitere Bilder gefordert, um sie als Missbrauchsdarstellungen nutzen und verbreiten zu können.
Oft leiden Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, unter schweren Belastungen.
Um diese zu lindern, kann neben Beratung und Begleitung finanzielle Unterstützung für unter anderem therapeutische Hilfen oder Sachleistungen von Nöten sein.
Wir können Sie diesbezüglich beraten und kennen entsprechende Möglichkeiten, wie u.a. folgende Leistungen:
Traumaambulanz Hamm
Telefon: 02381 893-3000 oder -3001
Kinderschutzambulanz EVK Lippstadt
Telefon: 02941 67 2001 oder -670
Frauenhaus Soest
Telefon: 02921 17585
E-Mail: frauenhaus-soest@t-online.de
Frauenberatung Soest
Allgemeine Frauenberatungsstelle im Kreis Soest
Telefon: 02921 3494177
E-Mail: info@frauenberatung-soest.de
Mutter-Kind-Haus Soest
Telefon: 02921 361080
E-mail: info@mutter-kindhaus.de
Ambulante Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Diakonie, Soest
Telefon: 02921 3620100
E-Mail: akjf-soest@diakonie-ruhr-hellweg.de
Caritas Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Soest
Telefon: 02921 359050
E-Mail: eb-soest@caritas-soest.de
Lippstadt
Telefon: 02941 5038
E-Mail: eb-lippstadt@caritas-soest.de
Warstein
Telefon: 02902 91035950
E-Mail: eb-warstein@caritas-soest.de
Werl
Telefon: 02922 8039050
E-Mail: eb-werl@caritas-soest.de
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie Soest
Telefon: 02921 3620140
E-Mail: efl-soest@diakonie-ruhr-hellweg.de
Kath. Beratungsstelle bei Ehe-, Familie- und Lebensfragen, Soest
Telefon: 02921 15020
E-Mail: eheberatung-soest@erzbistum-paderborn.de
Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises Soest
Telefon: 02921 302148
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII können neben sexualisierter Gewalt z.B. sein: körperliche Misshandlung, seelische Gewalt und Vernachlässigung, Krisensituationen in Familien - hervorgerufen durch Konsum von Alkohol und Drogen, häusliche Gewalt oder auch eine mangelnde Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Wenn Sie Anhaltspunkte bemerken, die auf eine akute Kindeswohlgefährdung schließen lassen, melden Sie sich bitte bei den ortsansässigen Jugendämtern.
Das Jugendamt des Kreises Soest ist zuständig für den gesamten Kreis Soest, außer für die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.
Diese Städte haben eigene Jugendämter.
Der Kreis Soest nimmt Hinweise/Meldungen zum Thema Kindeswohlgefährdung im Meldungsdienst unter folgenden Nummern entgegen:
Werl, Wickede (Ruhr), Ense 02921 30-2579
Bad Sassendorf, Möhnesee, Lippetal, Welver 02921 30-2297
Anröchte, Erwitte, Rüthen, Geseke 02921 30-3242
Die Stadt Soest nimmt Hinweise/Meldungen zum Thema Kindeswohlgefährdung während der Dienstzeiten unter folgender Nummer entgegen:
0160 7545696
Die Stadt Warstein nimmt Hinweise/Meldungen zum Thema Kindeswohlgefährdung unter folgende Nummer entgegen:
Allgemeiner Sozialer Dienst:
Leiter Herr Gawollek
02902 81-360 oder über die Zentrale
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung an die Polizeileitstelle.
Tel. 02921 91002534
Flyer "Kinder wirksam schützen - Beratung bei Kindeswohlgefährdung".
Sie haben mögliche Gefährdungsmomente beobachtet oder ein Kind/Jugendliche:r hat Ihnen von Situationen erzählt, die Ihnen ein ungutes Bauchgefühl bereiten?
Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Fachberatung in Anspruch nehmen. Die Fachberatung kann auch anonym stattfinden.
Anonyme Fachberatung bei sexualisierter Gewalt
Unsere Fachberatungsstelle bietet Beratung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt, nach §8a SGBVIII, für Fachpersonen der Jugendhilfe und andere Fachkräfte an.
Die Beratung kann den Ratsuchenden Hilfestellung geben zu einer eigenen Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Rahmen des Kinderschutzes zu gelangen und verantwortlich zu handeln.
Anspruch auf eine anonyme Fachberatung nach § 8b SGB VIII haben alle…
…„Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen
(z.B. Ärzt:innen, Hebammen, Personal in Schulen, Erzieher:innen, Schulbusfahrer:innen, Psycholog:innen, Trainer:innen in Sportvereinen u.v.m.).
Wenn Personen, die beruflichen Kontakt zu Kindern haben, eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen oder die Vermutung haben, dass das geistige, seelische oder körperliche Wohl eines Kindes/ Jugendlichen gefährdet ist, haben sie einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Ansprechpersonen bei vermuteter Gefährdung des Kindeswohls:
Kreis Soest
Jugend und Familie, Frühe Hilfen und Kinderschutz
Frau Hitzke
Telefon: 02921 30-2807
Stadt Soest
Fachberatung Kinderschutz
Frau Dannhausen / Herr Holt
Telefon: 02921 103-2337 / 02921 103-2336
Stadt Warstein
Fachberatung Kinderschutz
Herr Plenge
Telefon: 02902 81313
Flyer "Kinder wirksam schützen - Beratung bei Kindeswohlgefährdung".
Unabhängige Beauftrage zur Aufarbeitung des Kindermissbrauchs
www.beauftragte-missbrauch.de
Nummer gegen Kummer. Das Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 0800 / 1110333
www.nummergegenkummer.de
N.I.N.A. Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 2255530
Beratungsführer
www.dajeb.de