
Aktuelles
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Jahresbericht 2024 der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Soest
„Sexuelle Gewalt ist nichts Abstraktes, irgendwo weit weg, auf irgendeinem Campingplatz oder auf irgendwelchen Servern – sexuelle Gewalt ist ganz nah dran und kann überall passieren.
Es ist Zeit, den Gedanken daran nicht mehr wegzuschieben. Und sich zu fragen: Was könnte ich tun, wenn ich damit konfrontiert bin?“
Kerstin Claus
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (kurz: UBSKM-Gesetz) wird zum 01. Juli 2025 in Kraft treten.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 31. Januar 2025 verabschiedet und der Bundesrat am 21. März zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen.
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern.

UBSKM und DJI starten Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
An dem Zentrum wird erstmals eine bundesweit repräsentative Befragung von Jugendlichen zum Ausmaß sexueller Gewalt und zu Tatkontexten durchgeführt.
Nach mehrjährigen wissenschaftlichen Vorarbeiten hat das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das Deutsche Jugendinstitut (DJI) e. V. mit dem Aufbau eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen beauftragt.