Fachtagung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zum Thema „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt“
Die Fachtagung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zum Thema
„Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt - von der Prüfstelle zur KidD“ fand am 19.09.2024 in Berlin statt.
Die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz wurde 70 Jahre alt.
Als „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (kurz: BPjS) begann die Arbeit im Kinder und Jugendmedienschutz 1954.
Frau Ministerin Lisa Paus ging in ihrem Vortrag auf die Entwicklung der Prüfstelle über die 70 Jahre ein.
Die Arbeit orientierte sich an den Veränderungen in der Gesellschaft und an den sich veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zu den ersten indizierten Medien gehörten z.B. in den Anfängen die Ausgaben der „Bravo“ als Jugendzeitschrift. Heute ist die „Bravo“ aus der Jugendkultur nicht mehr wegzudenken.
Mit der Einführung des Digital Services Act wurde die Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur europäischen Aufgabe. Auf nationaler Ebene wurde im Mai 2024 die Stelle zur Durchsetzung von Kinderechten in digitalen Diensten (KidD) gebildet.
Zu den zentralen Aufgaben der KidD zählt die Risikobewertung von Online-Plattformen. Sie prüft digitale Dienste in Deutschland unter anderem im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel sichere Voreinstellungen und effektive Meldeverfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere Nutzung nicht aus, tritt sie an die Anbieter heran, damit diese ihre Dienste altersgerecht ausgestalten. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen, gerecht zu werden.
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige Stelle KidD überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Das Einleiten eines Verfahrens erfolgt über zwei Wege: Entweder stößt die KidD im Rahmen ihrer Aufsicht selbst auf zu regulierende Anbieter von Online-Plattformen oder Dritte melden Verstöße aus dem Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes über das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.
Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, VLOPS und VLOSE, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzende erreichen, ist die europäische Kommission (KOM) als primäre Regulierungsstelle zuständig.
Um eine wirksame Regulierung nach dem DSA zu erreichen, arbeitet die BzKJ eng mit den nach dem DDG zuständigen Stellen in Deutschland zusammen: Der Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste, den Landesmedienanstalten und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit als weitere zuständige Behörden für den Kinder- und Jugendmedienschutz auf Online-Plattformen.
Auf dem Fachtag stellten die verschiedenen Stellen sich und ihre Aufgaben vor. Mit Vertreter: innen von Meta und Tik Tok kam es zu einem offenen Austausch zu bereits erfolgten Einstellungen und Regulierungen innerhalb der Plattformen, aber auch zu den weiteren Erfordernissen. So wurden z.B. eine effektive Altersidentifikation und AGB`s in kindgerechter Sprache diskutiert. Um Kinder und Jugendliche vor Grooming zu schützen wurden verschiedene Plattformen entwickelt speziell für Kinder. Besondere Erwähnung fand hier der „knipsclub“. Dieser wurde von den Experten für das Alter zwischen 8 und 12 Jahren empfohlen. (www.knipsclub.de)
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