Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (kurz: UBSKM-Gesetz) wird zum 01. Juli 2025 in Kraft treten.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 31. Januar 2025 verabschiedet und der Bundesrat am 21. März zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen.

Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.

Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates auf Bundesebene werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert.

Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden. Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Jugendclub, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle - die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können.  

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder. Eine Beratung im medizinischen Kinderschutz soll dauerhaft und qualitätsgesichert bereitgestellt werden.

(https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164)

Anlässlich der Zustimmung des Bundesrats im März betonte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus bereits, wie wichtig diese breite politische Unterstützung sei - und dass sie sich insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum, für flächendeckende Schutzkonzepte sowie für umfassende Dunkelfeldforschung und konsequente, betroffenenorientierte Aufarbeitung von Taten in der Vergangenheit einsetzen werde.
(https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1020)

Nachzulesen im Bundesgesetzblatt:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/107/VO

(Bundesgesetzblatt Teil I 2025 ausgegeben zu Bonn am 8. April 2025 Nr. 107)