Stellungnahme der Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungen zum Begriff Kinderpornografie

Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme der Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ zum Begriff Kinderpornographie:

„Die Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) vertritt die politischen und fachlichen Anliegen der Fachberatungsstellen, die spezialisiert zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese beraten seit Jahren und Jahrzehnten Menschen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleben oder erfahren haben, sowie Angehörige, Fachkräfte und Institutionen. Unter anderem begleiten sie Betroffene dabei, wenn diese sich an staatliche Institutionen wenden. Dieses Praxiswissen fließt in diese Stellungnahme ein. Wir nehmen wie folgt Stellung: Wir begrüßen außerordentlich, dass der Gesetzgeber die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit einem Reformpaket verbessern möchte.“

„Der Begriff der Pornographie wird bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen bei Erwachsenen verwendet. Der Begriff der „Kinderpornographie“ suggeriert, es handele es sich hierbei um eine Sparte von Pornographie. Dabei geht es bei „Kinderpornographie“ um die Darstellung von schwerster sexualisierter Gewalt und/oder sexueller Ausbeutung von Kindern. In diesem Kontext den Begriff der Pornographie zu verwenden, bagatellisiert das, was dort abgebildet wird. Der Begriff der Inhalte sexualisierter Gewalt würde folglich dazu beitragen, Nutzer*innen von Pornografie deutlich zu machen, dass es hier eben nicht um eine spezifische Sparte von Pornographie, sondern um sexualisierte Gewalt geht. Wir weisen an dieser Stelle auf den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 11.03.2015 (EU-Parlament, Dokument 2015/2564(RSP), Abs. 12 hin. Dort heißt es: Das Europäische Parlament halte es für unerlässlich, „die richtige Terminologie für Straftaten gegen Kinder und die Beschreibung von Abbildungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu gebrauchen und anstelle des Begriffs „Kinderpornographie“ den angemessenen Begriff „Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch“ zu verwenden“. ((https:.//www.bundeskoordinierung.de/de/topic/47.stellungnahme.html, abgerufen am 14.07.2022)

Es werden folgende Begrifflichkeiten vorgeschlagen:
Inhalte sexualisierter Gewalt an Kindern
Missbrauchsabbildungen von Kindern

Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme.